Fragen & Antworten

Einlagensicherung

Als gesetzliches Einlagensicherungssystem existiert seit 1998 die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).

Sie sichert Sicht-, Termin- und Spareinlagen jedes einzelnen Kunden bis zum Betrag von EUR 100.000,00.

Daneben ist die Bankhaus Anton Hafner KG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.


Hier gelten folgende Sicherungsgrenzen:
a)    Für natürliche Personen, rechtsfähige Stiftungen, GbRs:

  • ab 1.01.2023: EUR 5 Mio. je Einleger
  • ab 1.01.2025: EUR 3 Mio. je Einleger
  • ab 1.01.2030: EUR 1 Mio. je Einleger

b)    Für nicht-finanzielle Unternehmen, Organisationen ohne Erwerbszweck (vorrangig gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig), Berufsorganisationen und Verbände ohne Erwerbszweck, sowie Unternehmen und Institutionen, die gesetzlichen Einlagenschutz benötigen:

  • ab 1.01.2023: EUR 14,8 Mio.
  • ab 1.01.2025: EUR 30 Mio., maximal 8,75 % der Eigenmittel der Bank
  • ab 1.01.2030: EUR 10 Mio., maximal 8,75 % der Eigenmittel der Bank

Für den aufgeführten Personenkreis sind nur Einlagen mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten geschützt.

Unternehmen der Finanzbranche und Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind nicht vom Schutzumfang erfasst.

Weitere Informationen zu den geschützten Personenkreisen, zu Einschränkungen bzgl. der Anlageform und zur Einlagensicherung finden Sie auf den folgenden Webseiten:

 

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