Was ändert sich?
SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und SEPA-Lastschriften
Ältere SEPA-Formatversionen der Versionen 3.0 bis 3.6 werden im November 2026 abgeschaltet. Künftig müssen Zahlungsdateien in aktuellen SEPA-Formatversionen eingereicht werden.
Künftig unterstützte Formate:
SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen: pain.001.001.09
SEPA-Lastschriften: pain.008.001.08
Auslandsüberweisungen und Euro-Eilüberweisungen
Im Auslandszahlungsverkehr wird das bisher genutzte DTAZV-Format durch das ISO-20022-XML-Format ersetzt. Auslandszahlungen müssen künftig als XML-Datei im pain-Format eingereicht werden, damit eine Verarbeitung weiterhin möglich ist.
Künftig unterstützte Formate:
Auslandsüberweisungen: pain.001.001.09\_AXZ\_GBIC\_4 und höher
Euro-Eilüberweisungen: pain.001.001.09\_CCU\_GBIC\_4 und höher
Neue Anforderungen an Adressdaten
Mit den neuen Zahlungsverkehrsformaten ändern sich auch die Vorgaben für die Erfassung von Adressen. Während Adressangaben bisher oft als Freitext und ohne feste Struktur übermittelt werden konnten, müssen sie künftig in strukturierter oder hybrider Form in der Zahlungsdatei hinterlegt werden. Spätestens ab November 2026 reicht eine rein unstrukturierte Erfassung nicht mehr aus.
Das bedeutet: Wichtige Adressbestandteile werden künftig gezielt in eigenen Feldern übergeben. Verpflichtend in separaten Feldern anzugeben sind Land Country“ (<Ctry>) und Ort „Town Name“ (<TwnNm>) - weitere Angaben wie Straße, Hausnummer und Postleitzahl können für hybride Adressen im Feld „AdressLine“ (<AdrLine>) abgebildet werden. Für strukturierte Adressen, sind auch die Angaben in die entsprechenden Felder zu übergeben.
Pflicht wird diese Form der Adressangabe insbesondere bei:
- SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften mit Auslandsbezug außerhalb von SEPA-Raum oder EWR,
- Auslandszahlungen,
- Euro-Eilüberweisungen ins Ausland sowie
- Zahlungsaufträgen in Fremdwährung.
Für SEPA-Zahlungen im Inland sowie innerhalb des SEPA- und EWR-Raums ist eine Adressangabe grundsätzlich nicht erforderlich. Werden Adressdaten jedoch freiwillig mitgegeben, müssen auch diese künftig im strukturierten oder hybriden Format übermittelt werden.