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Fragen und Antworten


Was passiert beim Bezahlen mit Falschgeld?
  • Wie schütze ich mich vor Falschgeld und was passiert, wenn ich doch mal versehentlich mit falschem Geld bezahlt habe? Mache ich mich damit strafbar? Die wichtigsten Infos finden Sie hier: 

    Wie erkenne ich Falschgeld?

    Auf modernen Euro-Noten sind Sicherheitsmerkmale hinterlegt, die die Erkennung von Falschgeld schnell und unkompliziert möglich machen. So erkennen Sie Falschgeld NACHLESEN

    Droht eine Strafe, wenn ich versehentlich mit Falschgeld bezahle?

    Ja, auch wenn erstmal nur die vorsätzliche Zahlung mit Falschgeld strafbar ist. Die Zahlung gilt als vorsätzlich, wenn Sie den Umstand, dass es sich um Falschgeld handelt, zumindest billigend in Kauf genommen haben. Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, so müssen zunächst die Behörden nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Wenn das Gericht dann ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass vorsätzliches Handeln vorliegt, kann es eine entsprechende Strafe verhängen.

    Wird Falschgeld von der Bank ersetzt?

    Nein. Wenn Sie Falschgeld erkennen und bei der Polizei oder Bank abgeben, erhalten Sie kein echtes Geld. Trotzdem sollten Sie gefälschte Scheine oder Münzen melden. Denn wenn Sie wissentlich mit Falschgeld irgendwo bezahlen, machen Sie sich strafbar. Sie müssen mit einer Rückfrage der Bank oder der Polizei rechnen.

    Wer haftet für Falschgeld?

    Grundsätzlich ist jeder selbst dafür verantwortlich, kein Falschgeld entgegen zu nehmen. Sie können Falschgeld nicht später bei einer Bank oder der Polizei in echtes Geld umtauschen. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie direkt einen Geldschein prüfen, wenn Sie ihn erhalten. Denn schon die Annahme, aber vor allem die Weitergabe von Falschgeld, kann strafrechtliche Folgen haben. 

    Welche Strafe droht mir, wenn ich Falschgeld wissentlich nutze?

    Abhängig davon, wie Sie es erhalten haben und ob sie mit Falschgeld bezahlt haben, drohen Geldstrafen und hohe Freiheitsstrafen.

    Welche Strafe droht mir, wenn ich Falschgeld in Umlauf bringe?

    Schon der Versuch, mit Falschgeld zu bezahlen oder es sonst wie in Umlauf zu bringen, ist strafbar. Selbst wenn das sofort bemerkt wird und Sie schnell mit echtem Geld bezahlen wollen, droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

    Haben Sie weitere Fragen, spreche Sie uns gerne an.

    © 2023 Bundesverband deutscher Banken

Wie sind meine Einlagen gesichert?
  • Als gesetzliches Einlagensicherungssystem existiert seit 1998 die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).

    Sie sichert Sicht-, Termin- und Spareinlagen jedes einzelnen Kunden bis zum Betrag von EUR 100.000,00.

    Daneben ist die Bankhaus Anton Hafner KG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.


    Hier gelten folgende Sicherungsgrenzen:
    a)    Für natürliche Personen, rechtsfähige Stiftungen, GbRs:

    • ab 1.01.2025: EUR 3 Mio. je Einleger
    • ab 1.01.2030: EUR 1 Mio. je Einleger

    b)    Für nicht-finanzielle Unternehmen, Organisationen ohne Erwerbszweck (vorrangig gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig), Berufsorganisationen und Verbände ohne Erwerbszweck, sowie Unternehmen und Institutionen, die gesetzlichen Einlagenschutz benötigen:

    • ab 1.01.2025: EUR 30 Mio., maximal 8,75 % der Eigenmittel der Bank
    • ab 1.01.2030: EUR 10 Mio., maximal 8,75 % der Eigenmittel der Bank

    Für den aufgeführten Personenkreis sind nur Einlagen mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten geschützt.

    Unternehmen der Finanzbranche und Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind nicht vom Schutzumfang erfasst.

    Weitere Informationen zu den geschützten Personenkreisen, zu Einschränkungen bzgl. der Anlageform und zur Einlagensicherung finden Sie auf den folgenden Webseiten:

Wie können alte Karten mit Chip entsorgt werden?
  • Umweltbewusst:

    Wer Elektrogeräte sachgemäß entsorgt, trägt dazu bei, natürliche Ressourcen effektiv zu nutzen. Karten, die einen Mikrochip enthalten, sind gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektrogeräte. Wenn Sie Ihre Karte nicht mehr benötigen, beachten Sie deshalb bitte die folgende Hinweise:

    Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt oder den beiliegenden Dokumenten weist darauf hin, dass es nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf. Geben Sie es stattdessen an einer Sammelstelle für Elektrogeräte ab, die das Produkt dem Recycling zuführt. Wo sich die nächste Sammelstelle befindet, erfahren Sie von Ihrer Stadt- beziehungsweise Kommunalverwaltung.

    Entsorgen Sie Ihre Chipkarte sicher:

    Um Ihre abgelaufene Karte vor Missbrauch durch Dritte zu schützen, empfehlen wir Ihnen, die sensiblen Informationen auf und in der Karte vor der Abgabe bei einer Sammelstelle unkenntlich zu machen. Zerkleinern Sie die Karte zum Beispiel mit einem geeigneten Aktenvernichter.

    Alternativ können Sie die Karte auch mit einer Schere zerschneiden. Achten Sie dabei bitte sorgfältig darauf, Chip und Magnetstreifen zu zerstören und alle lesbaren persönlichen Daten wie z.B. Name, IBAN , (Kredit)kartennummer und Sicherheitscode unkenntlich zu machen. Die persönliche Unterschrift sollte ebenfalls zerschnitten werden.

Wie werden Beschwerden bearbeitet?
  • Verehrte Kunden,

    wir möchten Ihnen ein zuverlässiger Partner in allen finanziellen Angelegenheiten sein. Ihre Zufriedenheit mit unseren Leistungen ist daher unser höchster Anspruch. Um Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde möglichst rasch und transparent zu beantworten, haben wir Ihnen den Ablauf im Folgenden kurz dargestellt:

    So erreichen Sie uns:

    Sie können sich mit Ihrer Beschwerde über verschiedene Wege an uns wenden:

    • Persönlich: Direkt bei Ihrem Berater
    • Telefonisch: Direkt bei Ihrem Berater oder unter 0821 / 34650-18
    • E-Mail: Schreiben Sie uns an beschwerde@hafnerbank.de
    • Schriftlich: Senden Sie Ihr Anliegen bitte an

    Bankhaus Anton Hafner KG
    Beschwerdemanagement
    Maximilianstraße 29
    86150 Augsburg

    Das benötigen wir von Ihnen:

    Damit wir Ihr Anliegen korrekt bearbeiten können, benötigen wir folgende Informationen:

    • Vollständige Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. Kundennummer, ggf. E-Mail-Adresse)
    • genauer Zeitpunkt, wann das Ereignis aufgetreten ist
    • welcher Grund zur Unzufriedenheit bestand.

    Das können Sie erwarten

    Wir kümmern uns zeitnah um Ihre Beschwerde. Können wir Ihre Beschwerde nicht direkt lösen, bestätigen wir Ihnen den Eingang. Hierbei teilen wir Ihnen einen Ansprechpartner und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mit.

    Das tun wir für Sie

    Wir bearbeiten jede Beschwerde individuell und setzen uns mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auseinander. Hierzu nehmen wir die notwendigen Recherchen vor. Eine Antwort erfolgt je nach Komplexität der Beschwerde in einem angemessenen Zeitraum. Wir streben eine abschließende Bearbeitung in einem Zeitraum von einem Monat an. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie einen Zwischenbescheid.

    So antworten wir Ihnen

    Auf der Basis unserer Recherchen prüfen wir Ihre Beschwerde. Unsere Maxime ist es, eine faire Lösung zu finden. Sie erhalten von uns eine Antwort, in der wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen. Können wir Ihrem Anliegen nicht vollständig nachkommen, erläutern wir Ihnen unseren Standpunkt.

    Manchmal braucht es einen Dritten

    Mitunter kann es leider vorkommen, dass wir keine zufriedenstellende Lösung für Sie finden. Sie haben neben der Möglichkeit eines zivilrechtlichen Weges immer die Alternative, sich mit Ihrer Beschwerde an eine weitere Stelle zu wenden:

    Ombudsmann der privaten Banken
    Geschäftsstelle
    Postfach 04 03 07
    10062 Berlin
    Tel.: +49 (0) 30 1663-3166
    Fax: +49 (0) 30 1663-3169
    ombudsmann@bdb.de

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Europäische Online-Streitbeilegungsplattform

    • Die Europäische Kommission hat eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OSPlattform) errichtet. Die OS Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
    • https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wo kann ich kostenlos Geld abheben?
  • Als Partnerbank des CashPools können Sie mit Ihrer Girocard (ehemals EC-Karte) bundesweit an insgesamt über 2.900 Geldausgabeautomaten kostenlos Bargeld abheben. Eine Liste mit allen angeschlossenen Banken finden Sie hier oder Sie lassen sich die nächstgelegene Bank automatisch anzeigen unter Cash-Pool.

Was ist SEPA?
  • Hier finden Sie verschiedene Erklärungen rund um das Thema SEPA

    SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area" und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

    IBAN:
    Steht für die International Bank Account Number und setzt sich wie folgt zusammen: Länderkennzeichen z.B. DE, zweistellige Prüfziffer, Bankleitzahl, Kontonummer

    BIC:
    Business Identifier Code ist die internationale Bankleitzahl zur weltweiten Identifizierung von Kreditinstituten

    Beide Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oben rechts bzw. auf der Rückseite Ihrer girocard.

    Mandat:
    Ist die schriftliche Erklärung an einen Zahlungsempfänger einmalig oder regelmäßig bestimmte Beträge von einem Konto einziehen zu dürfen. Dies ist mit der deutschen Einzugsermächtigung gleichzusetzen. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.

    Mandatsreferenz:
    Dies ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen, das den eindeutigen Bezug zum Mandat herstellt.

    Gläubiger-ID:
    Diese stellt ein weiteres Merkmal dar, um den Zahlungsempfänger einwandfrei festzustellen.

    Pre-Notifikation:
    Dies ist die schriftliche Vorankündigung des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen über den Lastschrifteinzug. Die hier übermittelten Daten sollten von Ihnen geprüft werden, ob sie der Richtigkeit entsprechen.

    Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.


Wir sind für Sie da

Bankhaus Anton Hafner KG · BLZ 720 302 27 · BIC ANHODE77XXX

Unsere Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8:00-12:30 und 13:45-16:30 Uhr
Donnerstag 8:00-12:30 und 13:45-17:30 Uhr
Freitag 8:00-12:30 und 13:45-15:30 Uhr

Geldautomaten

Als Partnerbank des CashPools können Sie mit Ihrer Girocard (ehemals EC-Karte) bundesweit an insgesamt über 2.800 Geldausgabeautomaten kostenlos Bargeld abheben. 

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